Wasseranalytik

Die Grundlage für alles Leben auf der Erde verdanken wir dem Wasser. Daher hat die Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung des Trinkwassers im § 37 Abs. 1 IfSG definiert:

„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.

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Unser akkreditiertes, gelistetes Labor DIAMEDIS bietet alle nötigen mikrobiologischen Untersuchungen im Bereich Kalt-/Warmwasser an, um die gesetzlich geforderte hygienische Sicherheit zu erfüllen für:

Trinkwasser in Hausinstallationen/öffentlichen Einrichtungen

Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und eine hohe Wasserqualität ist der Anfang jedes Gesundheitsschutzes. Seit vielen Jahren stellt die Trinkwasseranalytik einen wichtigen Bereich des DIAMEDIS-Leistungspektrums dar.

Regelmäßige Wasseranalysen auf Legionellen sind für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, in denen eine zentrale Warmwasserversorgung betrieben wird, ebenso verpflichtend wie für alle Einrichtungen und Betreiber, die Wasser für den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung stellen (Hotels, Sportstätten, Altenpflegeeinrichtungen, usw.). Dazu zählen Großanlagen mit einem zentralen Wasserspeicher mit über 400 Liter Speichervolumen oder Anlagen, deren Rohrleitungen vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Zapfstelle mehr als 3 Liter Fassungsvolumen aufweist.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 06/2023) verpflichtet den Betreiber (Unternehmer und sonstiger Inhaber) von Trinkwasserversorgungsanlagen routinemäßig eine Legionellenprüfung mindestens alle 3 Jahre durchführen zu lassen. Eine neu in Betrieb genommene Trinkwasseranlage muss spätestens innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmals auf Legionellen untersucht werden. Anschließend müssen die Prüfungsergebnisse den Mietern und dem zuständigen Gesundheitsamt jederzeit vom USI zur Verfügung gestellt werden.

Im Gegensatz zur gesetzlich genau festgeschriebenen Untersuchungspflicht auf Legionellen im Warmwasserbereich, gibt es für den Kaltwasserbereich jedoch keine generelle Untersuchungspflicht (außer für medizinische Einrichtungen). Die Trinkwasserverordnung ist auf den Schutz der gesunden Allgemeinbevölkerung ausgerichtet jedoch nicht auf einen ausreichenden Schutz immungeschwächter Patienten. Aus diesem Grund schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, in medizinischen Einrichtungen Kaltwasserproben regelmäßig untersuchen zu lassen.

Allgemein wird empfohlen Trinkwasser auch als Kaltwasserproben auf folgende mikrobiologische Parameter untersuchen zu lassen: Gesamtkeimzahl, E.coli, coliforme Bakterien, Enterokokken, Pseudomonaden.

Wir vom Labor DIAMEDIS bieten Ihnen einen Service beginnend mit einer umfassenden Beratung, gefolgt von der akkreditierten Probenahme, bis hin zur Analyse der Proben auf höchsten Qualitätsstandard. Auch nach der Übermittlung Ihres Prüfberichts steht Ihnen unser qualifiziertes Fachpersonal als zuverlässiger Partner für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Wasser aus Lebensmittelbetrieben

Jedes Unternehmen der Lebensmittelbranche ist durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz-buch (LFGB) dazu verpflichtet, mit einer angemessenen Betriebshygiene (HACCP-Konzept) die Lebensmittel und damit die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen sollte die Qualität des eingesetzten Wassers, welches mit den Produkten, Geräten bzw. Oberflächen in Kontakt kommt, mikrobiologisch beurteilt werden. Die Probenahme muss durch einen qualifizierten Probenehmer (hierzu gehören bspw. geschulte Mitarbeiter) erfolgen.  Eine Kurzanleitung dazu findet sich auf unserem Probenahmeprotokoll. Für die Analyse des Wassers dürfen ausschließlich akkreditierte und behördlich zugelassene Labore beauftragt werden.

Wasser aus Zahnarztpraxen

Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Leiter von medizinischen Einrichtungen, z.B. zahnärztliche Praxen, sicherzustellen, dass die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu vermeiden und die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird u.a. durch die jährlichen mikrobiologischen Untersuchungen des Betriebswassers (Wasser in Dentaleinheiten) überprüft. Die Untersuchung des Betriebswassers aus dem Instrumentenspülkanal oder dem Mundspülwasser pro Dentaleinheit wird als ausreichend angesehen. Üblicherweise werden die Parameter Gesamtkeimzahl bei 36°C und die Legionellen untersucht. Die Untersuchung auf Pseudomonaden wird nur dann benötigt, wenn das Wasser aus zahnärztlichen Anlagen zur Behandlung von hochgradig immunsupprimierter Patienten genutzt wird. Die Entnahme der zu untersuchenden Proben kann durch hygienisch geschultes Personal (Praxismitarbeiter) durchgeführt werden. Eine Kurzanleitung dazu findet sich auf unserem Probenahmeprotokoll.

Wasser aus medizinischen Einrichtungen

In Einrichtungen des Gesundheitswesens sollte die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen werden kann. Dies bezieht sich vor allem auf Krankheitserreger, die laut §2 Nr. 1 IfSG durch Wasser übertragen werden und bei zu hoher Konzentration im Trinkwasser zur Schädigung der menschlichen Gesundheit führen können.

Öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeheime mit einer ständigen Wasserversorgung durch eine Hausinstallation, haben ihre Anlage nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung an „repräsentativen Probenahmestellen“ durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle untersuchen zu lassen. Die Überwachung zur Durchführung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) obliegt den Gesundheitsämtern.

Wasser ist ein wichtiges Medium im Aufbereitungsprozess von Medizinprodukten. Zum Erreichen eines guten Aufbereitungsergebnisses ist daher die Wasserqualität von entscheidener Bedeutung. Von der manuellen bis hin zur vollautomatischen Aufbereitung von Medizinprodukten sollte das verwendete Wasser Trinkwasserqualität besitzen. Gerne bieten wir Ihnen diese Untersuchung auf unserem Anforderungsschein an.

FRAG AMELIE.